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Netz- und Informationssystemsicherheit (NIS)

Angesichts ihrer zentralen Rolle in der modernen Gesellschaft sind zuverlässige und sichere Netz- und Informationssysteme mit den entsprechenden Diensten für wirtschaftliche und gesellschaftliche Aktivitäten immer wichtiger.

Die NIS Richtlinie „NIS 1“ (RL 2016/1148) der europäischen Union sowie die österreichischen Umsetzungsvorschriften legen Maßnahmen fest, um ein hohes Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen der betroffenen Einrichtungen zu gewährleisten. Betreiber wesentlicher Dienste, Anbieter digitaler Dienste und öffentliche Verwaltungseinrichte wie zB Krankenanstalten, Energieversorger und Trinkwasserversorger waren bisher schon von diesen Vorschriften umfasst.

Aufgrund der zweiten NIS Richtlinie „NIS 2“ (RL 2022/2555) mit Umsetzungsvorgabe in Österreich bis 17.10.2024 sind nicht nur mehr Betreiber wesentlicher Dienste in den Sektoren Energie, Luft-, Straßen- und Schienenverkehr, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung und digitale Infrastruktur betroffen. Vielmehr fallen unter NIS 2 rund 18 Sektoren, darunter verarbeitendes/herstellendes Gewerbe, Abfallbewirtschaftung und Forschungseinrichtungen. Betroffen sind mittlere und große Unternehmen, aber auch kleine Unternehmen können im Bereich Digitale Infrastruktur, als Lieferanten oder wenn sie essenziell für die Aufrechterhaltung kritischer gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Aktivitäten sind, umfasst sein. NIS 2 soll einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Cybersicherheit bringen.

Betroffene Einrichtungen müssen Risikomanagementmaßnahmen für die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme treffen und unterliegen Meldepflichten.

EISENBERGER beschäftigt sich intensiv mit den NIS Vorschriften.

Neben Verfahren betreffend Meldepflichten und der Erfüllung der Vorgaben von NIS 1, befassen wir uns vor allem mit den Neuerungen durch NIS 2, die viele österreichische Unternehmen betreffen.

Aktuell helfen wir unseren Mandanten insbesondere bei der Beurteilung, ob ihre Unternehmen von NIS 2 betroffen sein werden und wie die Compliancevorschriften dieser Unternehmen anzupassen sind. Wir beraten auch im Fall in Verwaltungsstrafverfahren bei Vorwürfen der nicht rechtzeitigen oder nicht korrekten Umsetzung von NIS-Vorschriften.

Wenn Ihr Unternehmen von den Umsetzungs- und Meldeverpflichtungen im Zusammenhang mit NIS konfrontiert ist, unterstützen wir Sie gerne.

Univ.-Prof. Prof. (eh) Dr. Georg Eisenberger, Eisenberger Rechtsanwälte
Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger
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Kathrin Bayer
DDr. Kathrin Bayer
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Mag. Alexander Brenneis, Eisenberger Rechtsanwälte
Mag. Alexander Brenneis
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