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Recruiting

Sind 500 Euro Strafe für die bewusste Störung der öffentlichen Ordnung durch Festkleben auf der Straße und die Nichtauflösung einer illegalen Versammlung wirklich zu viel? An wen wendet man sich, wenn der bei der EU eingerichtete Bankenschutzschirm EUR 2 Milliarden zu viel einsammelt und das Geld dann nicht zurückzahlen will? Können Grundeigentümer einfach gezwungen werden, ihr Bauland an eine Gebietskörperschaft zu verkaufen? Wer haftet dafür, wenn das Finanzministerium und die EU-Kommission nicht das gleiche Verständnis des Begriffes „Unternehmen“ haben? Dürfen U-Ausschüsse private Daten verwerten und der Öffentlichkeit zugänglich machen?

Das öffentliche Recht wird – insbesondere durch Vorgaben über das EU-Recht – immer umfassender. Daher sind wir laufend auf der Suche nach kreativen Köpfen. Wenn Sie über ein abgeschlossenes Studium verfügen und sich für die vielfältigen öffentlich-rechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen interessieren, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.

Wenn Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben und noch nicht sicher sind, ob Sie die Arbeit in einer hochspezialisierten Kanzlei langfristig glücklich machen könnte, bewerben Sie sich ebenfalls für ein Praktikum bei uns – man kann ja nie wissen.

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Kathrin Bayer
DDr. Kathrin Bayer
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