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Vorbereitungskurs Rechtsanwaltsprüfung

Mag. Alexander Brenneis und DDr. Kathrin Bayer bieten gemeinsam mit dem ehemaligen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts Steiermark, Hofrat i. R. Dr. Gerhard Gödl, mehrmals im Jahr einen Vorbereitungskurs “Verfassungs- und Verwaltungsrecht” für die Rechtsanwaltsprüfung an.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben zum Prüfungsaufbau (§ 13 Z 2, § 20 Z 7 RAPG) werden prüfungsrelevante Themen (anhand von Praxisbeispielen) in 5 Teilblöcken durchgegangen:

  • Teilblock 1: Europarecht und Verfassungsrecht
  • Teilblock 2: Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Verwaltungsvollstreckungsrecht
  • Teilblock 3: Schriftliche Prüfung
  • Teilblock 4: Prüfungsrelevante Materien aus dem besonderen Verwaltungsrecht (Raumordnungsrecht, Baurecht)
  • Teilblock 5: Prüfungsrelevante Materien aus dem besonderen Verwaltungsrecht (Gewerberecht, Sonstiges Anlagenrecht, Praxisbeispiele)

Approbation

Der Kurs ist von der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer mit 5 Halbtagen approbiert.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt formlos

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Persönliche Kontaktdaten
  • gewünschter Termin
  • Rechnungsempfänger

Kommende Termine 2024

29.11.2024 bis 01.12.2024

  • Fr 18:30 bis 21:30 Uhr
  • Sa 09:00 bis ca 15:30 Uhr
  • So 09:00 bis ca 15:30 Uhr

Kommende Termine 2025

28.03.2025 bis 30.03.2025

27.06.2025 bis 29.06.2025

28.11.2025 bis 30.11.2025

Kosten

Die Kurskosten betragen pro Teilnehmer EUR 740 inklusive USt.

Die Kurskosten ab 2025 betragen pro Teilnehmer EUR 810 inklusive USt.

Kursort und Abhaltungsform

Der Kurs findet in den Räumlichkeiten von Eisenberger Rechtsanwälte in Graz Eggenberg (Schloßstraße 25, 8020 Graz) statt.

Parkmöglichkeiten stehen vor Ort zur Verfügung (Einfahrt über Drücken beim Schranken, markierte Parkplätze direkt vor der Treppe zu den Kanzleiräumlichkeiten). Die Räumlichkeiten sind auch mit der Straßenbahn (Haltestelle Schloß Eggenberg, Straßenbahnlinie 1) erreichbar.

Hinweis: Für jene KollegInnen, die eine virtuelle Abhaltung bevorzugen, wird es die Möglichkeit geben, im Sinn einer Hybridabhaltung virtuell teilzunehmen, wobei die Anwesenheit durch technische Hilfsmittel geprüft wird. Auf den Teilnahmebestätigungen dieser KollegInnen wird ein Hinweis auf deren virtuelle Teilnahme ersichtlich sein (vgl § 35 RL-BA idgF zur Anrechenbarkeit von Online-Halbtagen).

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